Lohmann & Swertz GmbH Immobilien - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Die Lohmann & Swertz GmbH Immobilien ist bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die Nachweise der Lohmann & Swertz GmbH Immobilien sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung, sowie -verpachtung bleiben vorbehalten.

  • Die Lohmann & Swertz GmbH Immobilien ist berechtigt, auch für die Gegenseite kostenfrei oder provisionspflichtig tätig zu werden.

  • Die Angebote und Mitteilungen der Lohmann & Swertz GmbH Immobilien sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe von Mitteilungen und/ oder Unterlagen an Dritte ein Geschäftsabschluss zustande oder erlangt der Dritte dadurch einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, so ist der Auftraggeber verpflichtet, an die Lohmann & Swertz GmbH Immobilien ohne Schadensnachweis die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall ansonsten angefallen wäre. Dies gilt auch für einen Vertragsschluss mit dem Ehegatten des Auftraggebers oder nahen Verwandten oder Verschwägerten oder solchen natürlichen oder juristischen Personen, die zum Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

  • Ist dem Empfänger die durch Lohmann & Swertz GmbH Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies der Lohmann & Swertz GmbH Immobilien unverzüglich, spätestens nach einer Frist von einer Woche mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Anderenfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

  • Mit dem Abschluss eines durch die Lohmann & Swertz GmbH Immobilien nachgewiesenen und/ oder vermittelten Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die vereinbarte Nachweis. bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Makler hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss und eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Soweit bei Vertragsschluss ein Mitarbeiter der Lohmann & Swertz GmbH Immobilien nicht zugegen ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, unverzüglich Mitteilung an die Lohmann & Swertz GmbH Immobilien zu machen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von der Lohmann & Swertz GmbH Immobilien angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der beurkundende Notar wird insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden.

  • Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.

  • Die Höhe der Provision (Courtage) beträgt – sofern sich aus der jeweiligen Offerte selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Provisionssätze schriftlich vereinbart werden – für Nachweis oder Vermittlung

    • eines Kaufvertrages 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    • eines Erbaurechtvertrages 3,57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
      eines Vertrages auf Rentenbasis. Hier gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalwert der Rente).

    • eines Vorkaufrechtes 1,19 % des Verkehrswertes des Objektes; bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
      Eines Wohnraummietvertrages zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

    • Eines gewerblichen Mietvertrages zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

    • Eines Pachtvertrages zwei Monatspachtzinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

    • Einer der vorgenannten Miet- oder Pachtverträge bei Vereinbarung einer Staffelmiete zwei der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

  • Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, auch wenn der geschlossene Vertrag aufgrund des Eintritts einer auflösenden Bedingung nachträglich erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Lohmann & Swertz GmbH Immobilien vollumfänglich ausgeschlossen.

  • Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Maklers (47533 Kleve).
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers (47533 Kleve), sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.